GPS-Technik in der Automobilbranche
Die GPS-Technik in der Automobilbranche kann neben der Anwendung zur Navigation ebenso der Überwachung und dem Diebstahlschutz dienen.
GPS-Technik in der Automobilbranche
Die GPS-Technik in der Automobilbranche ist für Firmenfahrzeuge sinnvoll, um die Arbeitsprozesse zu optimieren und das eigene Hab und Gut zu sichern. Aber auch Privatnutzer finden in der GPS-Technik sinnvolle Funktionen. In diesem Artikel werden die wichtigen Aspekte bei der Nutzung der GPS-Technik zu verschiedenen Zwecken betrachtet.
GPS zur Überwachung des Firmenwagens
GPS bietet Arbeitgebern die Chance, Firmenwagen und somit die Aktivitäten der Mitarbeiter zu überwachen. Diese Überwachung hat für Unternehmen Vorteile, bietet unter den Gesichtspunkten des Datenschutzes jedoch Diskussionspotentiale. Wie weit die Arbeitgeber bei der Überwachung ihrer Angestellten gehen dürfen, gibt der Experte Bornemann auf seiner Website preis.
Überwachung des Firmenfahrzeugs im Sinne des Datenschutzes
Das Gesetz gestattet die Überwachung des Firmenfahrzeugs samt fahrenden Angestellten, sofern die Zustimmung des Angestellten für eine Ortung eingeholt wird: Im § 32g BDSG (Bundesdatenschutzgesetz) sind Vorschriften geregelt, im Rahmen derer es Arbeitgebern gestattet ist, die Beschäftigtendaten im Rahmen einer Ortung zu erheben. Sofern diese Daten erhoben werden sollen, muss zuvor mit den Angestellten kommuniziert werden, welches Ziel die Überwachung verfolgt und wie die daraus gewonnen Daten genutzt sowie verarbeitet werden. Es müssen folgende weitere Regeln zur gesetzesgetreuen Umsetzung der GPS-Überwachung beachtet werden:
• schriftliche Einwilligung des Beschäftigten
• Erhebung der Daten nur zu betrieblichen Zwecken
• Beschäftigter muss jederzeit wissen, wann die GPS-Überwachung eingeschaltet ist
• Einbeziehung des Betriebsrates in die Regelung zum GPS-Monitoring; vorausgesetzt, es ist ein Betriebsrat vorhanden
Eine Überwachung der Beschäftigten ohne deren Kenntnisse ist rechtswidrig. Es würde sich im Falle des heimlichen Monitorings um eine Ordnungswidrigkeit oder Straftat handeln. Darüber hinaus ist über die Konsequenzen für den Ruf des Unternehmens und die Auffassung in der Öffentlichkeit nachzudenken: Eine Rufschädigung bis hin zur Kündigung des Angestellten oder gar mehrerer Beschäftigter sind denkbar.
Unternehmen profitieren durch Effizienzsteigerung und diskreter Beobachtung
Einer der zentralen Vorteile einer GPS-Überwachung für Unternehmen ist die Effizienzsteigerung. Denn durch einen Einblick in die Routen der Beschäftigten werden Potentiale zur Optimierung der Streckenplanung offengelegt. So werden die Kosten gesenkt und im gleichen Zuge die Erträge maximiert.
Zudem können Unternehmen dank der GPS-Überwachung eine diskrete Beobachtung der Angestellten realisieren. Es müssen nicht regelmäßige Anrufe erfolgen, stattdessen findet die Überwachung der Aktivität der Mitarbeiter auf einem passiven Weg statt. Weil kontrollierende Anrufe ausbleiben, wird das Vertrauensverhältnis nicht strapaziert und es kommt eine tendenziell angenehmere Arbeitsatmosphäre zustande.
Mittels GPS das Fahrzeug gegen Diebstahl schützen
GPS-Tracker für das Fahrzeug tragen dazu bei, dass es sich im Falle eines Diebstahlversuchs leicht orten lässt. Wird schnell gehandelt, dann lassen sich Diebe eventuell rechtzeitig aufhalten und ein Diebstahl wird verhindert. Günstige Diebstahltracker sind vor allem im Internet sowie in Fachmärkten erhältlich und zur Ausrüstung des Fahrzeugs geeignet. Speziell im beruflichen Kontext sollte jedoch auf einen professionellen GPS-Diebstahlschutz gesetzt werden, damit ein realistischer und wirksamer Schutz gegen Diebstahl geschaffen wird. Spezialisierte Unternehmen wie die bereits erwähnte Bornemann AG sind hier die richtigen Ansprechpartner. Bornemann bietet Interessierten sogar an, sechs Monate lang den GPS-Diebstahlschutz kostenlos zu testen.
Merkmale eines professionellen Ortungssystems
Hochwertige Fahrzeuge sowie Maschinen finden sich allem voran in Fuhrparks von Firmen. Aufgrund der Verpflichtung den Kunden gegenüber, Aufträge trotz aller Widrigkeiten rechtzeitig zu bearbeiten, sind Ortungssystemen zum Diebstahlschutz eine vernünftige Anschaffung. So bleiben Widrigkeiten möglicherweise erspart. Der Vorteil der steuerlichen Absetzbarkeit macht Investitionen in den Diebstahlschutz umso sinnvoller. Wird eine Investition getätigt, dann sollte sich das Produkt vom Anbieter durch folgende Merkmale auszeichnen:
• fortschrittliche Technologie zur präzisen Ortung
• regelmäßige Benachrichtigung über den Standort des Fahrzeugs
• optional langfristige und mehrjährige Ortung ohne notwendigen Batteriewechsel
• Sicherheitsalarme, falls außerplanmäßige Änderungen des Fahrzeugstandortes stattfinden
• Manipulationssicherheit des Ortungssystems am Fahrzeug
Insbesondere der letzte Aspekt trennt unter den Anbietern die Spreu vom Weizen. Denn es gibt professionelle Banden, die sich des Vorhandenseins von GPS-Systemen bewusst sind und diese entfernen oder manipulieren, ehe sie das Fahrzeug stehlen.
Um beim Datenschutz anzuknüpfen: Darf der Beschäftigte den Firmenwagen als Privatwagen nutzen, so muss während der Nutzungszeit als Privatwagen die GPS-Ortung deaktiviert sein. Andernfalls verstößt es gegen die Vorschriften des Datenschutzes. Hier lässt sich aber improvisieren: Beispielsweise kann dem Angestellten ein privater kleinerer GPS-Tracker finanziert werden, mit dessen Hilfe er selbstständig das Fahrzeug in privater Nutzung überwacht.
Fahrzeuge mit GPS-Diebstahlschutz vom Hersteller
Beim Tesla Model 3 wurde im Rahmen eines Updates mit dem Sentry Mode ausgestattet. Dabei handelt es sich im Deutschen um den sogenannten Tesla Wächter Modus. Es genügt bereits ein USB-Stick, der am PC in FAT32 formatiert wird, um den Modus zu nutzen. Der USB-Stick dient als Speichermedium, auf dem die Kamera und die Künstliche Intelligenz des Tesla Model 3 verdächtige Abläufe um das Fahrzeug herum aufzeichnen. Externe Festplatten sind als Alternative zum USB-Stick als Speichermedien verwendbar, sofern die passenden Anschlüsse im Tesla vorhanden sind.
Letzten Endes ist der GPS-Diebstahlschutz von Tesla aufgrund der Kameraaufnahmen ohne Zustimmung nicht datenschutzkonform, aber das Bußgeld wird zu verschmerzen sein, sofern dadurch der Diebstahl des Fahrzeugs verhindert wird. Es ist mit Spannung abzuwarten, ob in ferner Zukunft Ausnahmeregelungen für den Diebstahlschutz mit Kameraaufnahmen getroffen werden und sich die GPS-Ortung als Standard in den Fahrzeugen etabliert.
Hat die eingebaute GPS-Navigation für Fahrzeuge ausgedient?
Abgesehen von der Überwachung und dem Diebstahlschutz existiert mit der Navigation ein weiterer Einsatzbereich für die GPS-Technik in der Automobilbranche. Aktuell ist umstritten, ob eine eingebaute GPS-Navigation oder eine Navigation über das Smartphone zu bevorzugen ist. Fahrzeuge, die von Werk die GPS-Navigation integriert haben, sind meistens bedeutend teurer.
Bei der Option, sich für oder gegen den Einbau einer GPS-Navigation Fahrzeug zu entscheiden, wählen Verbraucher im Vergleich zu früheren Zeiten häufiger das Smartphone und entscheiden somit gegen die GPS-Navigation im Fahrzeug. Die heutigen Smartphones bieten den Vorzug mehrerer integrierter Ortungssysteme, wozu neben dem US-amerikanischen System – je nach Smartphone – die Systeme Galileo (EU), GLONASS (Russland) und Beidou (China) gehören. Dies sorgt für eine umfassende Satellitenabdeckung und sehr präzise Navigation. Stand jetzt hat das im Fahrzeug verbaute GPS-Navigationssystem nicht ausgedient, aber die Nutzung der Navigation über das Smartphone nimmt zu. Fahrzeughersteller können langfristig nur dann Schritt halten, wenn sie vergleichbar effiziente Technologien verbauen.